360zeit

ENTWURF — anwaltlich zu prüfen vor externem Einsatz. Dies ist keine Rechtsberatung.

Auftragsverarbeitung (AVV) — Art. 28 DSGVO

Stand: August 2026 · Version 2026-08-draft

Vollständiger Entwurf auch unter docs/recht/avv.md. Verbindlich wird der AVV mit anwaltlicher Freigabe und Unterzeichnung durch Kunde und Anbieter.

§1 Gegenstand und Dauer

Der Kunde (Verantwortlicher) beauftragt den Anbieter von 360zeit, Medica-Saar-MVZ GmbH (Auftragsverarbeiter), mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Beschäftigter zum Zweck der Arbeitszeiterfassung und des technischen Betriebs der Software. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags bzw. bis zur vollständigen Löschung/Rückgabe nach Vertragsende.

§2 Art der Daten und betroffene Personen

  • Stammdaten Beschäftigter
  • Zeitbuchungen, Abwesenheiten
  • Standortprüfergebnisse; Rohkoordinaten nur bei Abweichung
  • technische Protokolle, Sessions, Audit-Ereignisse

Betroffene: Beschäftigte und ggf. Administratoren des Kunden.

§3 Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, einschließlich im Hinblick auf Übermittlungen in ein Drittland — es sei denn, er ist durch Unions- oder Mitgliedstaatenrecht dazu verpflichtet.

§4 Vertraulichkeit

Personen, die zur Verarbeitung befugt sind, werden zur Vertraulichkeit verpflichtet (bzw. unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht).

§5 TOM

Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Beschreibung (Entwurf): docs/recht/tom.md. U. a.: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung in Transit, Protokollierung, Backup, rollenbasierte Rechte.

§6 Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde willigt in die Beauftragung der folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Änderungen werden mitgeteilt. Diese Liste ist aktuell zu halten.

NameLeistungOrt (Stand)
IONOS SEHosting / ServerDeutschland
ResendTransaktions-E-Mails (Login-Codes u. a.)anwaltlich zu klären

§7 Löschung nach Vertragsende

Nach Ende der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zurück — soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht — und löscht vorhandene Kopien, inkl. Backups nach Ablauf der Backup-Frist.

§8 Kontrollrechte

Der Kunde kann die Einhaltung der TOM in angemessenem Umfang prüfen (Auskünfte, ggf. Audits nach Vorankündigung). Details im finalen Vertrag.

§9 Meldepflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Kunden bei Art. 32–36 DSGVO, insbesondere Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Kunden ohne schuldhafte Verzögerung.

§10 Kontakt

AVV-Unterlagen und Rückfragen: dr.fadi75@gmail.com

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